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18.06.2024

Ansätze zur nachhaltigen Finanzierung internationaler Partnerschaften kommunaler Unternehmen vorgestellt

Studie: „Entwicklung von nachhaltigen Förder- und Finanzierungsansätzen für Betreiberpartnerschaften mit Beteiligung deutscher kommunaler Unternehmen der Daseinsvorsorge“

Foto: angelolucas | Pixabay

Am 23. Mai richtete der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) eine virtuelle Veranstaltung zur nachhaltigen Finanzierung von internationalen Partnerschaften kommunaler Unternehmen aus.

Das Instrument der Betreiberpartnerschaften hat in seinem gerade endenden Pilotvorhaben vielversprechende Wirkungen erzielt. Dennoch ist klar, dass es für eine langfristige Betreiberplattform neben den öffentlichen Mitteln weiterer Finanzierungsquellen bedarf.

Daher hat die GIZ ein Team aus Organisationsentwicklern, Ökonomen und RechtsanwältInnen mit einer Studie „Entwicklung von nachhaltigen Förder- und Finanzierungsansätzen für Betreiberpartnerschaften mit Beteiligung deutscher kommunaler Unternehmen der Daseinsvorsorge“ beauftragt.

Die vorgestellten Ansätze und ersten Ergebnisse wurden mit etwa 50 VertreterInnen der deutschen Kommunalwirtschaft diskutiert. VertreterInnen aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der German Water Partnership (GWP) sprachen prägnante Eröffnungsbotschaften aus, in denen sie auf die Relevanz des Themas vor dem Hintergrund wachsenden Investitionsbedarfs im Wassersektor bei gleichzeitig sinkender Verfügbarkeit öffentlicher Mittel hinwiesen.

Die Veranstaltung beleuchtete neben möglichen Gründen für internationales Engagement auch die Herausforderungen, denen kommunale Unternehmen bei der Finanzierung internationaler Partnerschaften begegnen.

Internationales Engagement bietet kommunalen Unternehmen Gelegenheit zum globalen Klimaschutz beizutragen, am internationalen Wissensaustausch teilzunehmen und ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu stärken. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Engagement sind vielschichtig und die Finanzierung solcher Projekte ohne öffentliche Fördermittel bleibt herausfordernd.

Die Studie untersucht, welchen Spielraum kommunale Unternehmen in Deutschland haben, um rechtsicher finanzielle Beiträge für Internationale Partnerschaften zu leisten, und wie dieser Spielraum noch erweitert werden könnte.

Anfallende Kosten für Betreiberpartnerschaften, beispielsweise Personalkosten, können derzeit nicht bzw. nur in Einzelfällen als Kosten der öffentlichen Einrichtung geltend gemacht und als solche durch Gebühren- bzw. Entgelte refinanziert werden. Jedoch ergab die Studie, dass Betreiberunternehmen Anteile von erwirtschafteten Jahresüberschüssen ihrer Unternehmen für Betreiberpartnerschaften rechtssicher mobilisieren könnten. Im Rahmen der in der Kalkulation angesetzten Eigenkapitalverzinsung können solche Überschüsse rechtssicher erwirtschaftet werden. Auf Grund fehlender Zweckbindung und hoher Mittelkonkurrenz erschien diese Lösung der Mehrzahl der Teilnehmenden jedoch nicht praxistauglich.

Ein freiwillig höherer Wahltarif für Kund*innen wurde ebenso diskutiert wie Spenden einzuwerben. Eine im Rahmen der Studie durchgeführte Umfrage wies auf eine hohe Spendenbereitschaft von Wasserkunden für Betreiberpartnerschaften ihrer lokalen Wasserversorger hin. Bei dieser Art von Lösungen müssen Potentiale und Aufwände sorgfältig miteinander abgewogen werden.

Auch mögliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden thematisiert. Ein Teilnehmer regte an, Möglichkeiten für eine Erweiterung bzw. Konkretisierung des Begriffes “Kosten öffentlicher Einrichtungen” zu eruieren. Sollte dies gelingen, würden die Kosten für Betreiberpartnerschaften - analog zu Kosten von Deponienachsorge oder Starkregenvorsorge – in der Gebührenkalkulation ansatzfähig. Nach aktueller Rechtslage widerspräche ein solches Konstrukt jedoch dem Charakter von Gebühren, die den Kund*innen direkt zugute kommen sollen. Eine solche Gesetzesänderung hätte also nach juristischer Einschätzung nur geringe Erfolgsaussichten.

Denkbar wäre es hingegen, die Regelungen zur Gewinnerzielung in den Kommunalabgabegesetzen der Länder, bzw. in den Gemeindeordnungen oder Kommunalverfassungen so anzupassen, dass die Erzielung eines über eine angemessene Eigenkapitalverzinsung hinausgehenden Gewinns bei der Erhebung von Benutzungsgebühren ausdrücklich zulässig ist. Dann könnten aus diesen zusätzlichen Gewinnen auch Betreiberpartnerschaften finanziert werden.

Einige Teilnehmende erhofften sich von solchen Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen einen erweiterten Handlungsspielraum und klarere Bedingungen für ihr internationales Engagement. Andere Stimmen erinnerten an die großen finanziellen Herausforderungen, vor der die deutschen Kommunalwirtschaft aktuell steht, und betonten die weiterhin zentrale Rolle von öffentlichen Fördermitteln für die Finanzierung des internationalen Engagements von kommunalen Unternehmen.  

Welche Lösungen von den kommunalen Unternehmen praxistauglich, tragbar und gewünscht sind, bedarf einer weiterführenden Bearbeitung. Die Arbeit an der Entwicklung passender nachhaltiger Finanzierungsansätze soll deswegen nach der im August geplanten Abschluss und Veröffentlichung der Studienergebnisse im Rahmen einer Arbeitsgruppe weiterverfolgt werden. Wenn Sie sich in diese Arbeitsgruppe einbringen möchten, melden Sie sich gerne bei den Ansprechpartnern von VKU oder dem Team der Betreiberplattform.

Wir danken allen Teilnehmenden für ihr Interesse und freuen uns auf weitere Diskussionen und Fortschritte in der nachhaltigen Finanzierung kommunaler Partnerschaften.

Weitere Informationen: Präsentationsfolien der Veranstaltung


erstellt von:
Connective Cities


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